Schulbegleitung von jungen Menschen im Schulalltag nach SGB VIII

Unser Konzept zur schulischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 35a SGB VIII durch den Einsatz einer Schulbegleitung.

Unser Leitbild zur konzeptionellen Umsetzung - Was ist uns wichtig?

Die Mobilen Pädagogischen Dienste verstehen Schulbegleitung als individuelle Leistung der Kinder- und Jugendhilfe zur Sicherstellung der Teilhabe an Bildung gemäß § 35a SGB VIII. 

Ziel unserer Arbeit ist es, Kinder und Jugendliche mit einer Teilhabebeeinträchtigung im Schulleben, einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung dabei zu unterstützen, den schulischen Alltag erfolgreich zu bewältigen und ihre Entwicklung zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit zu fördern.

Grundlage unseres pädagogischen Handelns sind die Werte der humanistischen Pädagogik. Wir begegnen jedem jungen Menschen mit Wertschätzung, Respekt und einer ressourcenorientierten Haltung. 

Im Mittelpunkt stehen die individuellen Fähigkeiten, Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder Jugendlichen. Schulbegleitung verstehen wir als Hilfe zur Selbsthilfe. 

Gemeinsam mit den Familien, den Schulen und weiteren beteiligten Fachkräften schaffen wir Rahmenbedingungen, die eine erfolgreiche schulische Teilhabe ermöglichen und die persönliche Entwicklung nachhaltig fördern. 

Unser übergeordnetes Ziel ist es, bestehende Unterstützungsangebote sinnvoll zu ergänzen und Kindern und Jugendlichen eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen.

Seit unserer Gründung im Jahr 2010 verstehen sich die Mobilen Pädagogischen Dienste als verlässlicher Kooperationspartner von Jugendämtern, Schulen und Familien. Der Leistungsumfang unserer Arbeit ist geregelt durch und angelehnt an die Leistungsvereinbarung mit der "Koordinierungsstelle für Soziale Dienste" des Landes Schleswig-Holsteins (KoSoz SH) nach SGB IV. Diese bildet in Abrede mit den zuständigen öffentlichen Trägern bzw. Behörden die Grundlage unserer Leistungsvergütung.

Unsere Zielgruppe - Wen sprechen wir an?

Unsere Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einem Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und deren Teilhabe am schulischen Leben dadurch beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht.

Dies betrifft beispielsweise Schülerinnen und Schüler,

  • die aufgrund von Ängsten, Panik oder emotionalen Belastungen Schwierigkeiten haben, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen,
  • die schulvermeidendes Verhalten oder Schulabsentismus zeigen,
  • die aufgrund von Konzentrations- oder Aufmerksamkeitsproblemen erhebliche Unterstützung benötigen,
  • die im sozialen Miteinander Schwierigkeiten mit Mitschülerinnen, Mitschülern oder Lehrkräften haben,
  • die in Belastungssituationen mit Rückzug, Unruhe, Impulsivität oder herausforderndem Verhalten reagieren,
  • die Schwierigkeiten haben, schulische Anforderungen selbstständig zu strukturieren und umzusetzen.

Die Schulbegleitung unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, schulische Anforderungen besser zu verstehen, angemessene Verhaltensstrategien zu entwickeln und ihre sozialen Kompetenzen auszubauen.
Ziel ist eine möglichst selbstständige und erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und am gesamten Schulleben.

Je nach individuellem Unterstützungsbedarf erfolgt die Begleitung durch qualifizierte pädagogische Fachkräfte oder entsprechend geschulte Mitarbeitende.

Ablauf für eine Umsetzung

Vor Beginn einer Schulbegleitung führen wir ein ausführliches Aufnahme-gespräch mit den Eltern oder Sorgeberechtigten und soweit möglich auch mit dem Kind oder Jugendlichen.

Ziel dieses Gespräches ist es,

  • den individuellen Unterstützungsbedarf kennenzulernen,
  • Ressourcen und Interessen zu erfassen,
  • Belastungsfaktoren zu erkennen,
  • bereits vorhandene Hilfesysteme einzubeziehen,
  • gemeinsame Ziele zu vereinbaren.

Im Anschluss erfolgt ein enger Austausch mit der Schule. Gemeinsam mit Lehrkräften und weiteren beteiligten Fachkräften werden die schulische Situation, bestehende Herausforderun-gen und notwendige Unterstützungs-maßnahmen abgestimmt.

Zu Beginn eines jeden Schultages oder in regelmäßigen Reflexionsgesprächen unterstützt die Schulbegleitung das Kind oder den Jugendlichen dabei, den Tagesablauf zu strukturieren, Erwartungen zu klären und persönliche Ziele zu formulieren. Durch regelmäßige Reflexionen werden Fortschritte sichtbar gemacht und gemeinsam neue Handlungsmöglichkeiten entwickelt.

Während des Unterrichts unterstützt die Schulbegleitung insbesondere durch

  • Strukturierung von Arbeitsaufträgen,
  • verständliche Erläuterung organisatorischer Abläufe,
  • Orientierung im Schulalltag,
  • Motivation und Aktivierung,
  • Förderung der Selbstorganisation,
  • Unterstützung bei sozialen Interaktionen,
  • Begleitung in Belastungs- oder Krisensituationen.

In den Pausen begleitet die Schulbegleitung die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres individuellen Unterstützungsbedarfs und fördert soziale Kontakte sowie einen konstruktiven Umgang mit Konflikten.

Die fachliche Vermittlung der Unterrichtsinhalte sowie die Leistungs-bewertung bleiben ausschließlich Aufgabe der Lehrkräfte. Die Schulbegleitung übernimmt keine unterrichtende Funktion, sondern unterstützt ausschließlich die individuelle Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen.


Aufgaben der Schulbegleitung

Zu den Aufgaben der Schulbegleitung gehören insbesondere:

  • Unterstützung bei der Orientierung im Schulalltag
  • Förderung von Konzentration, Motivation und Lernbereitschaft
  • Entwicklung einer altersgerechten Arbeits- und Lernstruktur
  • Unterstützung bei der Organisation von Unterrichtsmaterialien und Arbeitsabläufen
  • Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösungsstrategien
  • Begleitung in Belastungs- und Krisensituationen
  • Unterstützung bei der Einhaltung vereinbarter Tagesstrukturen
  • Begleitung während der Pausen
  • Förderung einer angemessenen Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern
  • Regelmäßiger Austausch mit Eltern und Schule im vereinbarten Rahmen
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen sowie Teamsitzungen nach Absprache
  • Dokumentation der geleisteten Unterstützung

Die Schulbegleitung verfolgt das Ziel, die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen kontinuierlich zu stärken. Der Unterstützungsumfang orientiert sich dabei stets am individuellen Bedarf und soll schrittweise reduziert werden.

Die Dauer der Maßnahme richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Hilfebedarf und wird im Rahmen der Hilfeplanung regelmäßig überprüft.


Qualitätssicherung

Zu Beginn jeder Maßnahme werden gemeinsam mit allen Beteiligten konkrete Förderziele festgelegt. Diese orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen und werden regelmäßig überprüft sowie fortgeschrieben.

Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Schulbegleitung, Eltern, Schule und Jugendamt bildet die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Regelmäßige Fallbesprechungen, Teamsitzungen und fachliche Beratungen unterstützen die Qualität der pädagogischen Arbeit.

Unsere Mitarbeitenden nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen teil. Durch den fachlichen Austausch mit Jugendämtern, Schulen, therapeu-tischen Einrichtungen und weiteren Kooperationspartnern entwickeln wir unsere pädagogischen Konzepte kontinuierlich weiter.

Die Qualität unserer Arbeit wird durch regelmäßige Evaluationen, Dokumen-tationen sowie Rückmeldungen der Kinder und Jugendlichen, ihrer Familien, der Schulen und der beteiligten Fachkräfte überprüft. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung unserer Angebote ein.

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